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Beratungshaftung
Wie sieht aber die Realität in einem Praxisfall aus? Kommt es tatsächlich unabsichtlich zu einem Schaden für den Kunden, dann würde sowohl für den Handelsvertreter, als auch für den Handelsmakler zunächst die Berufshaftpflichtversicherung nach den Bedingungen greifen.
Wie oft kommt dies aber in der Realität vor? Und wenn diese eh schon seltene Wahrscheinlichkeit mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt, multipliziert wird, wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass du dir um die persönliche finanzielle Haftung Sorgen machen musst?
Beim Handelsvertreter ist es das Haftungsdach, für das man arbeitet. Beim schlauen Handelsmakler ist es das Haftungsdach, was einem selbst gehört und für den Handelsmakler arbeitet.
In der Regel behaupten Führungskräfte oder Vertriebe aus Angst dich zu verlieren, dass der Handelsmakeler persönlich finanziell haften müssen.
Sie unterstellen damit gleichzeitig, dass der Handelsmakler ebenfalls als Einzelunternehmer tätig ist und somit persönlich haftet.

Sicherlich gibt es diese Handelsmakler am Markt, aber mit finanzieller Intelligenz hat dies wenig zu tun.
Die Frage ist, wen du dir zum Vorbild nehmen möchtest? Selbst wenn du keine 25.000€ Stammkapital (wovon nur die Hälfte eingezahlt werden muss) für eine GmbH aufbringen kannst, so lässt sich die gleiche beschränkte Haftung bereits mit 1€ als UG gründen. Für Notar- und Gerichtskosten kommen zusätzlich keine 500€ einmalig hinzu.
Darüber hinaus bieten die großen Maklerpools den Handelsmaklern sogar einen kostenlosen rechtlichen Abwehrservice bei angeblicher Falschberatung an.
Abschließend lässt sich sagen, dass hier viele Strukturvertriebe einfach die Technik der „medialen Realität“ verwenden. Durch ständiges wiederholen und behaupten von Aussagen, werden diese als die Realität des Handelsvertretern angenommen, ohne es zu hinterfragen.

Stornohaftung
Vielen Handelsvertretern (§84HGB) wird erzählt, dass Handelsmakler (§93HGB) mit Stornohaftungszeiten von acht statt fünf Jahren zu kämpfen hätten. Auch diese Aussage ist pauschal schlichtweg falsch.
Die Regelstornohaftungszeit beträgt wie üblich in den allermeisten Fällen fünf Jahre.
Was der Handelsvertreter mit seiner eingeschränkten Produktauswahl jedoch selten nachvollziehen kann: Wenn man auf fast den gesamten Markt zugreifen kann und es viel mehr Produkte für den Kunden gibt, dass es dann selbstverständlich auch mal ein Produkt gibt, was eine längere Stornohaftungszeit hat.
Dem Handelsvertreter wird dieses Produkt lediglich im eigenen Haus garnicht erst zur Auswahl angezeigt, weil der Vertrieb i.d.R. nicht möchte, dass Produkte mit solch langen Stornohaftungszeiten vermittelt werden. (Würde ich persönlich auch nicht wollen.) Der Unterschied ist nur, dass ein Makler frei ist und selbst entscheiden kann, ob er dies tut.
Der Handelsvertreter hingegen bekommt diese Entscheidung in der Regel abgenommen. Des Weiteren solltest du verstehen, dass es wenige Gesellschaftern mit zwei verschiedenen Provisionsarten gibt. Zum Beispiel kannst du den gleichen Altersvorsorgetarif mit 45‰ und fünf Jahren Stornohaftungszeit vermitteln. Du kannst aber auch acht Jahre Stornohaftungszeit mit über 50‰ vermitteln.