Aus rechtlicher Sicht
Warum du Strukturvertrieb mit einem Maklerpool/Maklerverbund als Handelsmakler (§93HGB),
statt für einen Finanzvertrieb als Handelsvertreter (§84HGB) betreiben solltest.
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Beratungshaftung
Vielen Handelsvertretern (§84 HGB) wird erzählt, dass es haftungstechnisch sehr riskant sei, als Handelsmakler (§93 HGB) tätig zu sein, und dass davon abzuraten ist und man irgendwann nicht mehr ruhig schlafen könne. Selbstverständlich sind solche Aussagen völlig uneigennützig vom Vorstand und Finanzvertrieb und ausschließlich zum Schutz des Handelsvertreters 😉. Aber wie sieht die Realität in der Praxis aus? Kommt es tatsächlich unabsichtlich zu einem Schaden für den Kunden, greift zunächst sowohl für den Handelsvertreter als auch für den Handelsmakler die Berufshaftpflichtversicherung nach den geltenden Bedingungen.Wie oft kommt dies jedoch in der Realität vor? Und wenn dieser ohnehin schon unwahrscheinliche Fall mit der Wahrscheinlichkeit multipliziert wird, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt, wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass du dir Sorgen um eine persönliche finanzielle Haftung machen musst?
Aber gut. Angenommen, das reicht dir immer noch nicht: Sollte also selbst die Versicherung nicht leisten, würde das jeweilige Haftungsdach für den finanziellen Schaden aufkommen. Beim Handelsvertreter ist es das Haftungsdach, für das man arbeitet. Beim klugen Handelsmakler ist es das Haftungsdach, das einem selbst gehört und für den Handelsmakler arbeitet. In der Regel behaupten Führungskräfte oder Vertriebe aus Angst, dich zu verlieren, dass Handelsmakler persönlich finanziell haften müssen. Dabei unterstellen sie gleichzeitig, dass der Handelsmakler wie sie ebenfalls als Einzelunternehmer tätig sein muss und somit persönlich haftet. Handelsmakler müssen allerdings ihr gewerbliche nicht als persönlich haftender Einzelunternehmer ausüben. Und obwohl sie es nicht unbedingt nötig haben, erhalten Handelsmakler über große Maklerpools einen kostenlosen rechtlichen Abwehrservice bei angeblicher Falschberatung.
Die Frage ist, wen du dir zum Vorbild nehmen möchtest? Selbst wenn du keine 25.000 € Stammkapital (wovon nur die Hälfte eingezahlt werden muss) für eine GmbH aufbringen kannst, lässt sich die gleiche beschränkte Haftung bereits mit 1 € als UG gründen. Für Notar- und Gerichtskosten fallen einmalig keine 500 € an.
Man kann beobachten, dass viele Strukturvertriebe hier einfach die Technik der „medialen Realität“ anwenden. Durch ständiges Wiederholen und Behaupten von Aussagen werden diese von den Handelsvertretern als Realität angenommen, ohne dass sie hinterfragt werden.
Stornohaftung
Vielen Handelsvertretern (§84 HGB) wird erzählt, dass Handelsmakler (§93 HGB) meistens mit Stornohaftungszeiten von acht statt fünf Jahren zu kämpfen hätten. Auch diese Aussage ist pauschal schlichtweg falsch. Die reguläre Stornohaftungszeit beträgt in der Regel wie üblich, fünf Jahre. Was der Handelsvertreter mit seiner eingeschränkten Produktauswahl jedoch selten nachvollziehen kann, ist Folgendes: Wenn man auf fast den gesamten Markt zugreifen kann und es viel mehr Produkte für den Kunden gibt, ist es selbstverständlich, dass auch mal ein Produkt dabei ist, das eine längere Stornohaftungszeit hat. Dies stellt in der Regel aber nur eine zweite Vergütungsmodell von der gleichen Gesellschaft dar, die einem nochmal etwas mehr Provision zahlt, wenn man dafür eine längere Stornohaftungszeit aktzeptieren würde. Dem Handelsvertreter wird diese Zweite Variante im eigenen Haus oft gar nicht erst zur Auswahl angezeigt, weil der Vertrieb in der Regel nicht möchte, dass Produkte mit solch langen Stornohaftungszeiten vermittelt werden. (Würde ich als Finanzvertrieb auch nicht wollen.) Der Unterschied ist jedoch, dass ein Makler frei ist und selbst entscheiden kann, ob er dies tut. Der Handelsvertreter hingegen bekommt diese Entscheidung vom Vertrieb vorgegeben bzw. abgenommen.