Aus Sicht der Kunden
Warum du für Strukturvertrieb besser einen Maklerpool/Maklerverbund als Handelsmakler (§93HGB) nutzen solltest, statt von einen Vertrieb als Handelsvertreter (§84HGB) benutzt zu werden:
Die Symptome deines Handelsvertretervertrags
Du hast eine eingeschränkte Produktauswahl und bist als Vertreter im Lager des Versicherers. Sowohl im Schadenfall, wie auch potenziell in einer provisionsgetriebenen Beratung. Produkte von Gesellschaften, die keine oder zu geringe Provisionen zahlen, sind ausgeblendet oder werden es irgendwann, sobald Provisionen gekürzt werden - auch wenn sie eigentlich gut für den Kunden wären.
Probiere das Element auf der rechten Seite aus, das ein Raster ist.
Schlechtere Ablaufergebnisse
Viele Vertriebe lassen sich die eigentlich günstigen Originaltarife von ihren Produktgebern so umbauen, dass sie durch höhere Verwaltungskosten mehr Provision herausschlagen. Die höheren Kosten und eingeschränkten Rabattierungsmöglichkeiten führen zu deutlich niedrigeren Ablaufergebnissen – im Vergleich zu den Freiheiten eines Handelsmaklers.
Schlechter Produktauswahlprozess
Riester Anbieter werden aussortiert, wenn die Zulagen nicht provisioniert werden, Netto-Tarife werden nicht angeboten, weil angeblich schlecht für den Kunden, und Gesellschaften mit zu wenig Provisionen fliegen aus dem Vergleichsrechner. Für den Kunden heißt das: Er bekommt nicht den besten Tarif am Markt, sondern den besten Tarif innerhalb des vom Vertrieb zugelassenen Portfolios.
Du stehst nicht im Lager des Kunden
Du hast im Interesse und Auftrag des Vertriebes zu arbeiten und nicht wie ein Handelsmakler im Interesse des Kunden. Die Nettopolice des Kunden ist eigentlich gut, oder der kostenlose Depotanbieter, aber du musst es dem Kunden schlecht reden, um eigene Produkte zu platzieren.
Fokus auf Neuqkuise statt auf Service
Dein Team und du denkt zu Monatsbeginn zuerst daran, wie ihr Neukunden gewinnen könnt, statt den Bestandskunden den versprochenen Service zu bieten. Ihr seid gefangen im System der schlecht bezahlten wiederkehrenden Provisionen – wodurch sich euer Fokus immer stärker auf Neuabschlüsse verschiebt.
Dies vorausgeschickt:
Zunächst lässt sich sagen, dass ein guter Berater natürlich sowohl in der Rolle eines Handelsvertreters (§84 HGB) als auch in der eines Handelsmaklers (§93 HGB) tätig sein kann. Pauschale Aussagen wie „Es kommt alleine auf den Berater an, wie gut der Kunde aufgehoben ist“ sind jedoch schlichtweg falsch. Denn auch der beste Berater kann aus einem Mittelklasse-Produkt kein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis für den Kunden zaubern. Ist meine Produktauswahl also insoweit eingeschränkt, dass ich nur Produkte von einer Gesellschaft oder einer Gruppe von Gesellschaften anbieten kann, weil der Vertrieb, für den ich tätig bin, eben nicht nur „die faulen Äpfel“ aus der Berechnungssoftware ausgeschlossen hat, sondern auch alle Tarife, die für das Geschäftsmodell des Vertriebs unwirtschaftlich wären, so werde ich als Handelsvertreter wohl kaum mit einem Handelsmakler mithalten können. Handelsmakler können beispielsweise über gute Maklerpools/Maklerverbünde auf ein Produktmanagement zugreifen, haben jedoch letztlich die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie den Empfehlungen des Produktmanagements folgen möchten, ohne dass ihre Auswahl bereits im Vorfeld beschnitten wird. Da die meisten Handelsvertreter jedoch hauptsächlich in Konkurrenz zu anderen Ausschließlichkeitsvertretern, Bankern oder sonstigen Finanzvertrieben stehen, fällt ihnen häufig gar nicht auf, dass auch sie zu den Handelsvertretern gehören, denen gute Preis-Leistungs-Tarife im Produktrechner aus wirtschaftlichen Gründen vorenthalten wurden.
Ein Kommentar zum §84 HGB
Der Handelsvertreter steht somit im Lager des Vertriebs bzw. des Produktgebers und hat dessen Interessen zu vertreten. Wenn der Vertrieb also entscheidet, die eigentlichen Plätze 1 bis 5 im Tarifrechner auszublenden, weil diese für das Unternehmen zu unwirtschaftlich wären, wird Platz 6 im internen Vergleichsrechner zum Platz 1 des Handelsvertreters. Diese Interessen hätte der Handelsvertreter dann entgegen dem Kundenwohl zu vertreten. Wenn ein Handelsvertreter behauptet: „Ich arbeite aber auch im Interesse des Kunden!“, müsste diese Aussage eigentlich lauten: „Ich arbeite aber auch im Interesse des Kunden – zumindest im Rahmen der Gesellschaft(en), die unser Tarifrechner anzeigt, nachdem die besseren Produkte, die zu wenig Courtage zahlen, daraus eventuell aussortiert wurden.“
Dabei solltest du doch eigentlich wissen...
... welchen Schaden es für den Kunden bedeuten kann, wenn er durch eine teurere Rentenversicherung an Zinseszins verliert. Der sogenannte „Produktauswahlprozess“ ist nicht selten auch ein Vergütungsauswahlprozess. Natürlich spielt die Qualität des Produkts für die meisten Strukturvertriebe auch eine wichtige Rolle, aber zu welchem Preis ist die Frage? Naive Handelsvertreter behaupten dann gerne, dass sie den hausinternen Tarifrechner mit den großen Vergleichsportalen verglichen haben und dort meistens die gleichen Gesellschaften angezeigt werden. Dir sollte jedoch klar sein, dass auch ein Vergleichsportal als Makler nach §93 HGB selbstverständlich Tarife ausblenden kann, die für das Unternehmen zu unwirtschaftlich sind.
Ein Kommentar zum §93 HGB
Im Auftrag des Kunden stehen dem Makler alle am Markt frei zu vermittelnden Produkte zur Verfügung. Dir stehen dennoch ein qualitatives Produktmanagement und Produktresearch über den Maklerpool zur Verfügung. Du hast dann die Wahl, ob du den Empfehlungen folgen möchtest oder nicht. Du hast zu keiner Zeit eine Bevormundung oder Einschränkung in deinen Auswahlmöglichkeiten am Markt. Somit hast du auch Zugriff auf Produkte, die gut für den Kunden wären aber zu unwirtschaftlich für den ein oder anderen Finanzvertrieb. Deine menschlich festgelegten Werte werden somit nicht durch in Abhängigkeit stehende Unternehmen eingeschränkt.
Weitere Vorteile
Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität bei der Gewährung von Rabatten für den Kunden. Handelsmakler können beispielsweise Ausgabeaufschläge bei Investmentdepots oder die Fallprovisionen bei Finanzierungen jederzeit um 100 % reduzieren. Gleiches gilt für die Vermittlung von Immobilien. Handelsvertreter hingegen können häufig nur den Anteil für den Vertriebspartner reduzieren, während der Anteil für den Vertrieb unverändert bleibt. Auch bei der Vermittlung von Rentenversicherungen können Handelsmakler die gesamten Abschlussprovisionen sowie laufenden Vertriebsprovisionen für Dynamiken usw. um 100 % reduzieren. Besonders lohnenswert für den Kunden kann es sein, wenn der Handelsmakler provisionsbefreite Netto-Policen vermittelt. Ohne Abschluss- und Bestandsprovisionen und mit niedrigeren Verwaltungskosten sind Netto-Policen häufig günstiger, als die Brutto-Policen vom gleichen Anbieter. Im Gegensatz zum Handelsvertreter könnte der Handelsmakler diese sogar komplett ohne zusätzliche Vergütungsvereinbarung vermitteln. Dies wäre wirtschaftlich für den Handelsmakler auf Dauer natürlich nicht tragbar, kann in individuellen Einzelfällen jedoch durchaus hilfreich sein. Uns geht es darum, dir in der Theorie zu zeigen, welche kundenfreundlichen Veränderungen und Vorteile ein Statuswechsel von §84HGB zu §93HGB für dich bringen kann.
Wir bringen dein Team und dich in nur einem Monat und mit 100 % Erfolgsgarantie vom Handelsvertreter in den Handelsmakler Status – ohne dass Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverbote zum Problem für dich werden.
Zeit zum Handeln, Zeit für ein Webinar
Informiere dich rechtzeitig und objektiv über die Marktentwicklungen und neuen Möglichkeiten für Strukturvertriebler in der Finanzbranche – bevor dir dein Team zuvorkommt!
Häufig gestellte Fragen
Werde ich durch euren Wechselservice einen Vertriebspartnervertrag mit euch unterzeichnen müssen?
Nein. Du hast lediglich eine Vertragsbeziehung zu dem jeweiligen Maklerpool oder Maklerverbund, für den du dich bei unserem Wechselservice entscheidest.
Erhalte ich höhere Provisionssätze, wenn ich mich ohne euch an den Maklerpool oder Maklerverbund anbinde?
Nein. Du erhältst mit uns die gleichen 100 %, wie wenn du dich direkt an den Maklerpool gewendet hättest. Das kannst du selbst überprüfen, indem du dir einen anonymen Demozugang erstellen lässt. Dort wirst du feststellen, dass durch deine Anbindung an den Pool über unseren Wechselservice keinerlei Abzüge an deinen Provisionssätzen vorgenommen wurden.
Wie verdient ihr dann Geld?
Maklerpools zahlen eine Zuführungsprovision auf die Umsatzproduktion des geworbenen Vermittlers. Das kannst du dir so vorstellen, wie wenn in eurem Karriereplan im Strukturvertrieb jemand die höchste Stufe erreicht hat und ebenfalls jemanden auf dieser Stufe nachzieht. In diesem Fall zahlt der Vertrieb trotz Stufengleichheit weiterhin eine Beteiligung. Damit dieses System funktioniert, liegt der Provisionssatz auf Eigengeschäft bzw. Eigenvolumen immer bei 100 %. Nur der Provisionssatz auf Teamvolumen kann sich – abhängig vom Umfang des vermittelten Geschäfts durch geworbene Partner – erhöhen. Genau deshalb startest du auch ohne unsere Zuführung immer mit 100 % und hast keinen finanziellen Nachteil, egal ob du über uns angebunden wirst.
Werdet ihr Einblicke in meine Kundendaten haben?
Nein.
© 2025 MaklerUnion34 eG. Alle Rechte vorbehalten.
Datenschutzerklärung
Highlighting your strengths is important. Let's offer potential customers a clear view of what sets you apart from the competition.
Impressum
Highlighting your strengths is important. Let's offer potential customers a clear view of what sets you apart from the competition.